Versatel schafft technische Voraussetzungen für die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten
Düsseldorf, 6. Mai 2009 – Der Telekommunikationsanbieter Versatel hat mit der Realisation der technischen Voraussetzungen für die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt zeitnah begonnen und avisiert eine Fertigstellung der Technik innerhalb der nächsten drei Monate. Damit stellt Versatel sicher, dass die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften kurzfristig nach Inkrafttreten umgesetzt werden können.
Versatel unterstützt die Ziele der Bundesregierung, den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Der Telekommunikationsanbieter hat bereits parallel zu den Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit der Herstellung einer geeigneten technischen Basis analog des zwischen Regierung und Providern ausgehandelten Anforderungskatalogs begonnen und rechnet mit einer Fertigstellung innerhalb weniger Wochen.
Mit dem „Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ ist ein wichtiger Schritt hin zur Schaffung einer juristischen Basis für die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet getan. Über die Branchenverbände hat sich Versatel in der Vergangenheit bereits aktiv an der Lösungsfindung zu diesem Thema beteiligt. Auch das Gesetzgebungsverfahren wird der Telekommunikationsanbieter in Zusammenarbeit mit den Branchenverbänden und dem Bundesministerium kritisch und konstruktiv begleiten, um sicherzustellen, dass die gesetzliche Verordnung ein wirksames und technisch sinnvolles Vorgehen ausschließlich gegen Kinderpornografie im Internet gewährleistet.
Die Unterzeichnung eines separaten Vertrages mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Sperrung der Kinderpornografieseiten steht für Versatel aktuell nicht im Vordergrund. Vielmehr bemüht sich der Telekommunikationsanbieter im Kontakt mit dem Ministerium um die Konkretisierung der technischen Rahmenbedingungen.
„Entsprechend des bislang bekannten technischen Konzepts ist die Basis für die Sperrung von kinderpornografischen Webseiten bei Versatel in drei Monaten geschaffen. Jetzt benötigen wir möglichst zeitnah eine Konkretisierung der technischen Details, wie sie im Gesetzesentwurf vorgeschrieben sind“, so Joachim Bellinghoven, COO der Versatel AG.